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Inkasso

Gerichtliches Inkasso in Polen

Zahlt ein polnischer Schuldner trotz Aufforderungen und Verhandlungen nicht, können wir den Fall vor Gericht bringen. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen: Mit Ihrer Zustimmung begleiten wir ihn von der Klage bis zur Vollstreckung.

Gerichtliches Inkasso in Polen

Das Gerichtsverfahren endet mit einem Vollstreckungstitel, also einer Gerichtsentscheidung mit Vollstreckungsklausel. Auf dieser Grundlage kann ein polnischer Gerichtsvollzieher die Forderung aus Bankkonten, Forderungen und anderem Vermögen des Schuldners vollstrecken.

Bei Forderungen aus Rechnungen nutzen wir meist vereinfachte Verfahren in Polen, die mit einem Zahlungsbefehl enden. Das Verfahren wählen wir anhand Ihrer Unterlagen.

Vor der Klage prüfen wir die finanzielle Lage des Schuldners. Sind die Vollstreckungsaussichten gering, sagen wir Ihnen das offen, damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

So arbeiten wir

Gerichtliches Inkasso in Polen

  1. Prüfung der Unterlagen

    Wir prüfen Verträge, Rechnungen, Korrespondenz und die Verjährungsfrist.

  2. Klage

    Wir bereiten die Klage mit Beweisen vor und reichen sie beim zuständigen polnischen Gericht ein.

  3. Zahlungsbefehl

    Das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl. Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird das Verfahren fortgesetzt.

  4. Vollstreckungstitel

    Nach Rechtskraft der Entscheidung erwirken wir die Vollstreckungsklausel.

  5. Vollstreckung

    Wir stellen den Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher und überwachen die Vollstreckung.

Häufige Fragen

Gehen Sie ohne meine Zustimmung vor Gericht?

Nein. Vor Gericht gehen wir nur mit Zustimmung des Mandanten. Zuerst stellen wir Kosten, Erfolgsaussichten und unsere Empfehlung vor, die Entscheidung treffen Sie.

Wer trägt die Gerichtskosten?

Die Gerichtsgebühr zahlt zunächst der Gläubiger bei Klageeinreichung. In der Regel verurteilt das Gericht die unterliegende Partei, also den Schuldner, zur Erstattung der Verfahrenskosten. Ob diese tatsächlich zurückfließen, hängt vom Erfolg der Vollstreckung ab.

Was, wenn der Schuldner kein Vermögen hat?

Wir prüfen die Lage des Schuldners vor der Klage und sagen Ihnen offen, wenn eine Vollstreckung wenig Aussicht auf Erfolg hat.

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