Ratgeber
Offene Rechnung bei einer polnischen Firma eintreiben
Ihr Kunde in Polen zahlt nicht und reagiert nicht mehr? So läuft die Forderungseintreibung in der Praxis ab und das können Sie selbst tun, bevor Sie den Fall übergeben.
Prüfen Sie den Schuldner
Polnische Unternehmen sind in öffentlichen Registern eingetragen: Kapitalgesellschaften im Landesgerichtsregister (KRS), Einzelunternehmer im Register CEIDG. Die polnische Liste der Mehrwertsteuerzahler zeigt die Bankkonten des Unternehmens, das Nationale Schuldnerregister (KRZ) zeigt Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren.
So sehen Sie, ob die Firma noch tätig ist, wer sie vertritt und ob eine Eintreibung realistische Chancen hat.
Senden Sie eine förmliche Zahlungsaufforderung
Fordern Sie die Zahlung schriftlich mit klarer Frist, Rechnungsnummern und Betrag. Am besten auf Polnisch, per E-Mail und per Einschreiben. Eine Aufforderung eines polnischen Inkassounternehmens wird oft ernster genommen als eine Mahnung eines ausländischen Lieferanten.
Verhandeln und Ratenzahlung vereinbaren
Viele polnische Schuldner zahlen, sobald jemand sie telefonisch in ihrer Sprache anspricht. Bei vorübergehenden Problemen ist eine schriftliche Vereinbarung mit Ratenplan oft der schnellste Weg zum Geld.
Sanktionen, wenn der Schuldner nicht reagiert
Reagiert der Schuldner nicht, setzen wir Mittel ein, die auf dem polnischen Markt wirken: Eintrag in ein polnisches Wirtschaftsinformationsbüro (BIG), Veröffentlichung der Forderung auf einer Forderungsbörse und einen Außendienstbesuch am Firmensitz.
Gericht und Vollstreckung in Polen
Hilft das nicht, kann die Forderung vor einem polnischen Gericht geltend gemacht werden, bei Rechnungen meist mit einem Zahlungsbefehl. Mit einer rechtskräftigen Entscheidung und Vollstreckungsklausel kann ein polnischer Gerichtsvollzieher auf Konten und weiteres Vermögen zugreifen. Diesen Schritt gehen wir nur mit Ihrer Zustimmung, nachdem wir Kosten und Chancen dargestellt haben.
Nicht zu lange warten
Forderungen zwischen Unternehmen verjähren in Polen grundsätzlich nach drei Jahren, Kaufpreisforderungen nach zwei Jahren und Forderungen aus einem Frachtvertrag nach einem Jahr. Je früher Sie handeln, desto besser die Chancen.
Häufige Fragen
Kann ich eine polnische Firma selbst verklagen?
Ja, aber das Verfahren wird auf Polnisch geführt, und fremdsprachige Unterlagen müssen in der Regel übersetzt werden. Viele ausländische Gläubiger übergeben den Fall einem polnischen Partner, der Kommunikation, Verhandlungen und mit ihrer Zustimmung das Gerichtsverfahren übernimmt.
Muss ich nach Polen reisen?
Nein. Wir bearbeiten den gesamten Fall aus der Ferne und informieren Sie laufend. Unterlagen können elektronisch übermittelt werden.
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